Einwanderung nach Mexico

Mexico ist ein beliebtes Ziel von Nomaden und sonstigen Freiheitssuchenden geworden, gefühlt hat sich die halbe Staatenlos Community an der Riviera Maya versammelt. 

Die Regierung des Landes hat die weltweiten Corona-Maßnahmen zwar nominell übernommen, doch eben nur überaus halbherzig umgesetzt. Auch von einer Impfpflicht ist hier keine Rede und schon gar nicht für Ausländer.

Kein Wunder, dass Viele kommen und einfach bleiben, kein Wunder, dass die Regierung jetzt die Gangart gegen illegale Einwanderung verschärft hat.

Die Telegram- Gruppen kochen über von Meldungen. Ich habe in der letzen Woche zwei Gespräche mit der, überaus kompetenten, Hotline der Einwanderungsbehörde geführt und dabei folgendes erfahren:

Einreise mit Touristenvisum

Die bisherige Praxis war, dass Jeder bei der Ankunft ein Visum über großzügige 180 Tage erhalten hat. Dieses konnte problemlos mit einem Visa-Run um weitere 180 Tage verlängert werden. Ich kenne Leute, die das seit Jahren problemlos betrieben haben. Das ist nun vorbei!

Die „bis-zu 180 Tage“ Regel gilt zwar noch immer, doch wird sie nicht mehr selbstverständlich angewandt. Ganz oft werden eben nur noch 10 Tage Visum vergeben. Um das Ganze noch schlimmer zu machen, ist die Anzahl der Tage oft nicht zu erkennen, da der Einwanderungsbeamte nur ein paar Hieroglyphen auf das Papier kritzelt.

  1. Daher unbedingt ein Rückflugticket für den gewünschten Zeitpunkt buchen und gleich mit über den Tresen schieben.
  2. Die gewünschte Anzahl von Tagen selbst in der Einreisekarte eintragen. Diese kann man selbst generieren und herunterladen.
  3. Einen Grund angeben, weswegen man nach Mexico gekommen ist. Tourist allein gibt eben 10 oder 14 Tage. Es ist besser zu sagen, dass man Freunde im Land besucht, das Land besser kennenlernen möchte, oder auch, dass man in Immobilien investieren möchte. Dabei sollte man natürlich nicht aussehen wie ein Rucksacktourist. Überhaupt empfiehlt es sich, ein paar Brocken Spanisch zu können.
  4. Sofort überprüfen, ob die gewünschte Anzahl von Tagen im FMM-Dokument klar ersichtlich ist. Ansonsten unbedingt gleich vor Ort reklamieren! Der Wert ist später nicht mehr zu

Hier ist der Link zur Einreisekarte:

https://www.inm.gob.mx/fmme/publico/solicitud.html

Meine Freundin reist mehrmals im Jahr für Zeiträume von bis zu zwei Monaten ein und erhält jedes Mal problemlos ein Visum über den gewünschten Zeitraum. 

  1. Sie hat ein Rückflugticket 
  2. Zwischen ihren einzelnen Ein-und Ausreisen liegt immer mindestens ein Monat und sie reist aus Übersee ein, nicht aus einem Nachbarland.
  3. Als Grund gibt sie an, dass sie wieder einmal eine Zeit bei ihrem Freund leben möchte. 
  4. Sie wirkt solvent und spricht als Spanierin perfekt Spanisch.

Ein Nomadenleben mit mehreren Aufenthalten in Mexico – bis zu 180 Tagen pro Jahr – ist also auch weiterhin mit Touristenvisum möglich. Es genügt halt nur nicht mehr, mal kurz eben mit dem Bus über die Grenze nach Belize zu fahren. 

Ganz so offensichtlich lassen sich die Behörden nicht mehr austricksen.

So sieht es aus, wenn alles geklappt hat. Der Beamte hat brav seinen Kringel um die maximalen 180 Tage gemacht.

Visum abgelaufen, was tun?

Es ist nicht mehr so lustig die Aufenthaltsdauer zu überziehen. Ich habe mittlerweile von einigen Fällen gehört, in denen „Sünder“ tatsächlich in Abschiebehaft genommen wurden, bevor man sie in einen Flieger gesetzt hat. Diesbezügliche Kontrollen wurde mir aus beliebten Nomadencafés, Busstationen und sogar vom Strand berichtet. Man sollte es ernst nehmen!

Es gibt nämlich nur zwei legale Wege, ein abgelaufenes Visum zu legalisieren und das wäre über die Geburt eines Kindes, oder durch Heirat. Das sind die sogenannten „Humanitären Gründe“.

Für Mexico Freunde, die zwischen 2015 und 2019 mindestens eine vorherige Einreise vorweisen können (also zwei mit der aktuellen), gibt es die Möglichkeit den illegalen Status auf eine 4-jährige Residencia zu legalisieren.

Diese Legalisierung kann bei der Einwanderungsbehörde unter Vorlage des Reisepasses, des abgelaufenen FMM-Dokuments und einer Quittung über die Zahlung der Strafe in Höhe von MXN 13.129 (etwa €560) beantragt werden.

Dieses Programm wurde für Leute geschaffen, die wegen der “Pandemie” in Mexico gestrandet waren und es gilt noch immer. Man sagt, nicht mehr für lange, doch es wird halt so Vieles gesagt. Fakt ist jedenfalls, dass ich letztes Jahr auf diesem Weg zu meiner eigenen Residencia gekommen bin.

Für alle anderen bleibt wirklich nichts anderes übrig, als das Land zu verlassen, ein paar Wochen woanders zu bleiben und dann wieder einzureisen.

Für die Überziehung des Visums muss, wie gesagt eine Strafe bezahlt werden. Dafür muss man sich bereits vor dem Check-In an das Einwanderungsbüro am Flughafen wenden. Bitte plant dafür genug Zeit ein, ohne Quittung über die bezahlte Strafe gibt es keine Bordkarte! 

Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Anzahl der Tage. Genaue Werte kenne ich nicht, doch die Beträge sind überschaubar, zwischen 45 und 600 Euro. Bitte auch das einplanen! Mit einem abgelaufenen Visum bei der Einwanderungsbehörde am Airport zu stehen und nicht zahlen zu können, ist so ziemlich das Letzte was ihr brauchen könnt!

Arten von Aufenthaltsgenehmigungen

Wer sich rechtssicher in Mexico niederlassen möchte, wird nicht um eine sogenannte „Residencia“ herumkommen. Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung berechtigt zum Aufenthalt im Land und zu beliebigen Ein-und Ausreisen.

Sie wird in drei Stufen vergeben:

  1. Residencia temporal para 1 año. Das ist der Einstieg und er ist Pflicht.
  2. Residencia temporal para 4 años. Nach Ablauf des ersten Jahres, kann die einjährige Aufenthaltsgenehmigung um vier Jahre verlängert werden. Das kann nur im Land selbst erfolgen. Also nichts für „Flaggensammler“!
  3. Residencia permanente. Nach Ablauf der vier Jahre bekommt man dann endlich die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Sie wird auch aus den vorgenannten „humanitären Gründen“ vergeben. Eine weitere Möglichkeit, sofort die „Permanente“ zu bekommen, ist Immobilienerwerb im Wert von mindestens USD 200.000.

Bedingungen für die Residencia

Hier herrscht große Unklarheit, denn es werden sehr unterschiedliche Anforderungen an den Einwanderer genannt. Grundsätzlich gibt es diese Einreisegründe:

  1. Familienzusammenführung. Heirat mit einer Mexikanerin, oder Geburt / Adoption eines Kindes mit mexikanischer Staatsangehörigkeit. Das ist einzige Residencia, die während eines Aufenthalts beantragt werden kann. 
  2. Arbeitsaufenthalt. Hierfür muss der künftige Arbeitgeber einen Antrag an die Einwanderungsbehörde stellen. Mit diesem Antrag kann dann ein Visum beim zuständigen mexikanischen Konsulat beantragt werden.
  3. Studienaufenthalt. Hierfür muss eine Bescheinigung der Schule / Universität vorgelegt werden. Außerdem Nachweise über die Finanzierung des Aufenthaltes. Dann führt der Weg wieder über ein Konsulat.
  4. „Rentista“. Das Wort „Rente“ steckt bereits drin, doch ist hier jeder gemeint, der aus seinem Vermögen, sonstigen Einkünften und natürlich auch seiner Rente leben kann. Die meisten von uns dürften in diese Kategorie fallen.

Welche Anforderungen gestellt werden, um ein „Rentista“ werden zu können, darüber kursieren eine ganze Menge unterschiedlicher Informationen. Und die scheinen alle richtig zu sein!

Bei der Einwanderungsbehörde gibt es nämlich keinen zentralen Katalog, es obliegt jedem mexikanischen Konsulat vor Ort, diese Anforderungen selbst festzusetzen. So kommt es, dass man in Belize schon mit einem Einkommen von 800 USD pro Monat als wohlhabend genug gilt, während die Botschaft in Berlin einen Nachweis über rund 1.600 Euro monatlich fordert.

Wer keine laufenden Bezüge hat, kann seine Solvenz auch mittels Bankguthaben, oder Depotwerten nachweisen. Die erforderliche Höhe der Guthaben variiert ebenfalls.

Ein, ziemlich vermögender, Freund muss sich selbst seit Monaten ein Gehalt zahlen. Das mexikanische Konsulat in Miami will nämlich überhaupt keine Depotauszüge sehen, sondern Gehaltsnachweise. Punkt basta!

Das gilt natürlich auch für die Form in welcher diese Nachweise zu erbringen sind. Ich habe sowohl davon gehört, dass einfache Screenshots ausreichen, als auch, dass die Bank jede einzelne Seite der Konto Auszüge mit Stempel und Unterschrift beglaubigen musste. 

In mir keimt der Verdacht, dass es nicht einmal innerhalb der einzelnen Konsularabteilungen feste Regeln gibt, sondern dass der jeweilige Beamte diese nach eigenem Gutdünken und im Einzelfall aufstellt.

Alles, was ihr zu diesem Thema an Widersprüchlichem hört oder lest, könnte also durchaus stimmen.

Die einzig übereinstimmende Zahl bei allen Quellen, ist der Nachweis von Immobilienbesitz im Wert von USD 200.000 zum sofortigen Erhalt der “Residencia Permanente”. Zu erbringen mittels Treuhandvertrag mit einer mexikanischen Bank.

Das Prozedere beim Konsulat

Es hilft also alles nichts, du musst einen Termin bei der zuständigen Botschaft, oder dem Konsulat machen. In Deutschland sind das die Botschaft in Berlin und das Konsulat in Frankfurt. Von Letzterem habe ich allerhand Gutes gehört.

Besser, wenn du näher an Frankfurt wohnst, denn das Konsulat muss auch für deinen Wohnort zuständig sein. Mal eben von Belize aus beantragen, weil die Anforderungen so schön niedrig sind, geht also nicht. Für Wohnsitzlose könnte allein das zu einer Herausforderung werden. 

Dort wirst du zu deinen persönlichen Verhältnissen befragt und es wird alles geprüft. Das sollte zwischen 14 Tagen und einem Monat dauern.

Geht alles gut, bekommst du ein Einreisevisum in den Paß geklebt, mit welchem du nach Mexiko zum Zwecke der Einwanderung einreisen darfst.

Das Prozedere in Mexico

Den Prozess musst du sodann mit einem Termin bei der örtlichen INM abschließen.

Es empfiehlt sich, den Termin bei der Behörde in Mexico mit genügend Vorlauf zu planen. Das geht online, hier: https://citas.inm.gob.mx/foreign/login/

Du musst dort ein Konto erstellen und kannst dann mittels der Vorgangsnummer, die du vom Konsulat erhalten hast, deinen Termin vereinbaren. 

Derzeit dauert es an der Riviera Maya gute 3 Monate, einen Termin für die Abholung der begehrten Karte zu bekommen. 

Offiziell hast du jedoch nur ein Visum für 30 Tage. Mir wurde zwar versichert, dass das Visum zusammen mit dem Nachweis über die Terminvereinbarung ausreicht, um eine Ausweisung zu verhindern, doch wer möchte schon solche Diskussionen führen? Also am besten den Termin machen, bevor du los fliegst.

Einmal in Mexico angekommen, darfst du dir gleich noch ein Formular zur Begleichung der Kosten herunterladen.

Das geht hier: https://www.inm.gob.mx/gobmx/derechos/

Mit diesem Formular ausgestattet gehst du dann zu einer Bankfiliale und zahlst den Betrag von MXN 4.379 ein. Bitte von allen Dokumenten 3 Kopien machen und mit zum Termin nehmen.

Hast du es bis hierhin geschafft, kann eigentlich nichts mehr schief gehen! Wenn du alles richtig ausgefüllt hast, (Bitte wirklich sorgfältig arbeiten) geht es dann ganz schnell. Fingerabdrücke nehmen, Foto per Computer Cam aufnehmen und schon kommt die begehrte Karte aus dem Drucker.

Vier Jahre Ruhe! Viva Mexico!

Vorsicht mit der Adoptionsnummer!

Es wäre nicht Mexico, wenn es nicht auch ein reichhaltiges Angebot “inoffizieller” Lösungen gäbe. Für mehr oder weniger viel Geld ist hier alles zu bekommen.

So auch die “Residencia Permanente”. Ganz ohne Wartezeit und ohne Immobilien Investment. Für gut 7.000 US-Dollar bieten einige Anwaltskanzleien an, die Adoption eines Kindes zu arrangieren (oder zu fingieren?), was de jure zum sofortigen Erhalt einer Daueraufenthaltsgenehmigung berechtigt.

Es liegt mir fern, das moralisch zu bewerten. Doch allein der Gedanke, dass ich mit dem Recht des Aufenthalts, auch ganz nebenbei einen Erben und eine mögliche Verpflichtung zum Unterhalt erwerbe, macht derartige Angebote für mich unannehmbar. Ein Kind in Mexico zu haben, führt obendrein automatisch zur Steuerpflicht mit dem gesamten Welteinkommen.

Ich hoffe, mein Artikel bringt etwas Klarheit. Für weitere Fragen könnt ihr euch gern per mail an mich wenden. Ich vermittle auch kompetente Hilfe beim Durchlaufen des Einwanderungsprozesses. Die Kosten dafür betragen EUR 500